Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Käufers beweist, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer fristgemäß gezahlt hat. Diese Information wird vom Notar eingeholt und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Käufers beweist, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer fristgemäß gezahlt hat. Diese Information wird vom Notar eingeholt und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.