In Wohneigentumsanlagen sind die Flächen, die nicht zum Eigentum einzelner Eigentümer gehören, Gemeinschaftseigentum. Zum Beispiel Treppenhäuser, Gemeinschaftsgärten oder Dachböden.
In Wohneigentumsanlagen sind die Flächen, die nicht zum Eigentum einzelner Eigentümer gehören, Gemeinschaftseigentum. Zum Beispiel Treppenhäuser, Gemeinschaftsgärten oder Dachböden.