Fremdkapital für den Immobilienkauf gehört nicht dem Käufer, sondern den Gläubigern. Gewährt die Bank dem Käufer ein Darlehen, stellt sie ihm Fremdkapital zur Verfügung.
Fremdkapital für den Immobilienkauf gehört nicht dem Käufer, sondern den Gläubigern. Gewährt die Bank dem Käufer ein Darlehen, stellt sie ihm Fremdkapital zur Verfügung.