Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude müssen alle geplanten Umbauten vorab von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Im Gegenzug wird der Erwerb von Denkmalschutz durch verschiedene Programme und steuerliche Vorteile gefördert.
Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude müssen alle geplanten Umbauten vorab von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Im Gegenzug wird der Erwerb von Denkmalschutz durch verschiedene Programme und steuerliche Vorteile gefördert.