Die Auflassung ist ein abschließender juristischer Schritt beim Immobilienverkauf. Verkäufer und Käufer einigen sich darüber, dass der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Die Auflassung ist ein abschließender juristischer Schritt beim Immobilienverkauf. Verkäufer und Käufer einigen sich darüber, dass der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.